Vereinsgeschichte

Der Trägerverein

Der Träger des Frauenhauses ist ein eingetragener Verein und wird gebildet von  einer Gruppe unterschiedlichster Frauen, die alle mit großem ehrenamtlichen Engagement das gemeinsame Ziel verfolgen, die Rechte von Frauen einzufordern.

 

 

 

Geschichte des Frauenhauses

1977

wurde auf einer Stadtverbandskonferenz der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF) in Castrop-Rauxel ein Antrag zur Errichtung eines Frauenhauses gestellt.

 

1978

reichte der Stadtverband der SPD den Antrag auf politischem Wege an den Sozialausschuss des Kreises Recklinghausen zur Behandlung ein. Das Diakonische Werk Recklinghausen zeigte großes Interesse. Der Antrag scheiterte jedoch an der Finanzierung und wurde an die Stadt Castrop-Rauxel zurückgeführt.

 

1983

fand am 7. September die Gründungsversammlung des Vereins "Frauen helfen Frauen, Initiativgruppe Frauenhaus Castrop-Rauxel e.V." statt. Ab dem 1. Oktober organisierten die Vereinsmitglieder einen 24h-Telefondienst. Da noch kein eigenes Frauenhaus bestand, konnten die hilfsbedürftigen Frauen bei der Feuerwehr anrufen, die dann eine der Initiativfrauen verständigte. Die Frauen wurden zunächst in den Frauenhäusern in der näheren Umgebung oder privat untergebracht.

 

1986

wurde am 1. Mai das Frauenhaus in Castrop-Rauxel eröffnet. Über AB-Maßnahmen konnten eine Sozialpädagogin und eine Erzieherin eingestellt werden.

 

1989

kam das Haus in die Landesförderung. Das Land NRW übernahm seitdem 70% der Personalkosten. Der Verein war von nun an in der Lage, drei hauptamtliche Mitarbeiterinnen zu beschäftigen.

 

1992

gab sich der Verein eine den Gegebenheiten angepasste neue Satzung und den Namen "Frauen helfen Frauen e.V. Castrop-Rauxel“.

 

1996

förderte das Land NRW eine 4. Mitarbeiterin für die Betreuung der Frauen nach dem Frauenhausaufenthalt.

 

2002

berieten die Mitarbeiterinnen auch diejenigen Frauen ambulant, deren Männer nach häuslicher Gewalt der gemeinsamen Wohnung verwiesen wurden.

 

2006

wurde trotz der Mehrbelastung die 4. Stelle durch die neue Landesregierung endgültig wieder gestrichen.